Pfarrliches
Leben im 2.Weltkrieg
Chronik-Einträge von Pfarrer Endres 1940-1946
Kein
Benzin für Pfarrer
Der Krieg verlangt Einschränkungen auf allen Gebieten. Vor allem muß auch
gespart werden mit Benzin, das für das Militär (Auto und Flugzeuge) notwendig
ist. So wurde auch dem Pfarrer von Röhrmoos die Erlaubnis entzogen, an
den Sonntagen mit Auto nach Sigmertshausen zu fahren mit der Begründung,
daß Benzin nur für lebenswichtige Betriebe freigegeben werde. Nun muß
der Weg nach und von Sigmertshausen mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.
Im Schweiße des Angesichts der Gottesdienst gehalten werden. Gottesdienstordnung
an Sonntagen: 6 - 7 Beichtgelegenheit und 7 Uhr Kommunionausteilung in
Röhrmoos; 8 Uhr Gottesdienst und Predigt in Sigmertshausen, 9 Uhr Gottesdienst
und Predigt in Röhrmoos, hernach Christenlehre.
(15. Mai 1940)
Christi-Himmelfahrt
Heute, am Christi-Himmelfahrtstag, war in der Kirche bei den Gottesdiensten
Werktagsordnung; die Bauern hielten aber durch Arbeitsruhe Feiertag.
Die staatliche Verordnung über den Himmelfahrtstag und Fronleichnamstag
1941 lautet:
"Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird mit Zustimmung des Beauftragten
für den Vierjahresplan und des Oberkommandos der Wehrmacht folgendes verordnet:
"Mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Kriegswirtschaft werden der Himmelfahrtstag
(22. Mai) und der Fronleichnamstag (12. Juni) als staatliche Feiertage
im Sinne reichs- und landesrechtlicher Vorschriften in diesem Jahre auf
die nächstfolgenden Sonntage (25. Mai und 15. Juni) verlegt. Kirchliche
Feierlichkeiten sind auf diese Sonntage zu verlagern und genießen an diesen
Tagen den bisherigen reichs- und landesrechtlichen Schutz. Am Donnerstag,
den 22. Mai, und am Donnerstag, den 12. Juni, sind kirchliche Veranstaltungen
auf den Umfang der Veranstaltungen an gewöhnlichen Werktagen zu beschränken.
Aufforderung zum Ungehorsam oder Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen
dieser Verordnung werden, sofern nicht die Tat von anderen Vorschriften
mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Geldstrafe in unbeschränkter Höhe
bestraft."
( 22. Mai 1941)
Bittgänge
Auch dieses Jahr durften auf Grund staatlicher Anordnung Prozessionen
und Bittgänge nur an Sonntagen gehalten werden. Heuer kam noch die staatliche
Verfügung hinzu, daß alle Prozessionen, die kircheneigenen Boden verlassen,
(also außerhalb der Kirche und außerhalb des Friedhofs), anmeldungspflichtig
sind. So mussten in diesem Jahre auch die althergebrachten Prozessionen
und Bittgänge, die bisher von der Anmeldung befreit waren, dem Landrat
in Dachau mit dem Ersuchen um Genehmigung gemeldet werden. Auf dem Anmeldeformular
musste Tag und Stunde, Dauer und Weg der Prozession, sowie Zahl der Teilnehmer
angegeben werden. Auch der Nachweis, wann die Prozession zum ersten Mal
gehalten und, ob sie im Vorjahr stattfand, musste erbracht werden. Für
die Pfarrei Röhrmoos wurden angemeldet die Bittgänge vom Markustag, von
der Bittwoche und vom 2. Juli (5 Bittgänge), die Fronleichnamsprozession
in Röhrmoos und Sigmertshausen, sowie die Prozessionen der Herz-Mariä-
und der Michaeli-Bruderschaft.
Am Weißen Sonntag wurden bisher die Erstkommunikanten in Röhrmoos vom
Pfarrhof aus und in Sigmertshausen vom Schulgarten aus mit Kreuz und Fahne
zur Kirche geleitet. Da erst zu spät bekannt wurde, daß auch dieser kurze
Prozessionszug (etwa 10 bis 20 m) anmeldepflichtig ist, sammelten sich
die Erstkommunikanten heuer auf dem Friedhof zum Einzug in die Kirche.
(4. Juni 1944)
Fronleichnamsprozession
Der Fronleichnamstag war heuer als Feiertag staatlich nicht anerkannt.
Die pfarrliche Fronleichnamsprozession wurde darum erst am Fronleichnamssonntag
gehalten. Am Fronleichnamstag war Amt und Prozession in Sigmertshausen.
Die Schulkinder konnten nur das um 7 Uhr beginnende Amt besuchen, an der
Prozession durften sie nicht mehr teilnehmen, weil sie um 8 Uhr zum Unterricht
im Schulhaus sein mussten. Von 8 bis 10 Uhr wäre Religionsunterricht gewesen.
Das Ersuchen, die Kinder anstelle des Religions-unterrichtes bei der Prozession
mitgehen zu lassen, wurde vom Lehrer abgelehnt mit dem Hinweis auf eine
Vorschrift, daß die Kinder während der Unterrichtszeit im Schulhaus anwesend
sein müßten.
(23. Mai 1940)
Gottesdienste
bei Fliegeralarm
In der vergangenen Woche war fast jeden Tag Fliegeralarm: Am 22. Februar
mittags ¾ 1, am 24. Februar abends um ½ 10 und nochmals um ½ 12 und am
25. Februar mittags von 12 bis 2 und nochmals abends von 11 bis 1 Uhr.
Bei Fliegeralarm, der über die Mitternachtsstunden hinaus dauert, darf
am Morgen erst um 10 Uhr die Kirche geöffnet werden und Gottesdienst gehalten
werden; geläutet darf erst um 1 Uhr mittags werden. In Röhrmoos werden
die wegen Fliegeralarm verlegten Gottesdienste erst am Abend gehalten,
da am Vormittag die Leute an der Arbeit und die Ministranten in der Schule
sind. Am 24. Februar wurde zum ersten Mal auch in Röhrmoos eine Sirene
in Tätigkeit gesetzt. Es ist eine Sirene mit Handbetrieb, die nur auf
kurze Entfernung hörbar ist
Gefangenengottesdienste
Heute war für die gefangenen Franzosen, die im großen Saal der Wirtschaft
Hagn untergebracht sind und bei den Bauern ihre Verköstigung erhalten,
der erste Gefangenengottesdienst.
Die Vorschrift für die seelsorgliche Betreuung der Gefangenen besagen:
Gottesdienste dürfen nur sein, wenn die Mehrzahl der Gefangenen es wünschen,
beim Gottesdienst der Gefangenen dürfen Zivilpersonen nicht anwesend sein;
beim Gottesdienst darf weder Orgelspiel noch Gesang sein, Predigt darf
nur sein, wenn der Text vorher staatlicherseits geprüft und genehmigt
ist, oder wenn eine bereits genehmigte, gedruckte Predigt verlesen wird;
Beichte darf von Gefangenen nicht abgenommen werden (Generalabsolution),
Sakramentenspendung ist nur bei plötzlicher Todesgefahr erlaubt.
Wegen der Gefangenengottesdienste muß der Pfarrer von Röhrmoos, der bisher
schon binierte, an den Sonntagen trinieren, das heißt dreimal die heilige.
Messe feiern. Für die Gottesdienste sind die Gefangenen sehr dankbar.
Gottesdienstordnung an Sonntagen: 6 Uhr Beichtgel., ¾7 Kommunionausteilung.,
7 Uhr Gefangenengottesdienst; ¾8 Uhr Gottesdienst in Sigmertshausen; 9
Uhr Pfarrgottesdienst in Röhrmoos, hernach Christenlehre.
(1. September 1940)
Seit
einigen Monaten bestehen nun (neue) Verordnungen für Gefangenengottesdienste.
Danach dürfen Gottesdienste für Gefangene, wenn diese es in der Mehrzahl
wünschen, nur noch innerhalb des Gefangenenlagers von einem gefangenen
Geistlichen von der gleichen Nationalität wie die Gefangenen gehalten
werden. Damit haben die Gottesdienste für den gefangenen Franzosen in
Röhrmoos vorläufig ihr Ende gefunden. – In Riedenzhofen wurde ein eigenes
Gefangenenlager für Franzosen errichtet.
(17. September 1941)
Gottesdienste
für die polnischen Zivilarbeiter dürfen nur noch monatlich einmal, am
1. Sonntag des Monats gehalten werden. Dieser Gottesdienst, bei dem nur
Polen anwesend sein dürfen, wird dann um ¾ 8 Uhr kurz vor dem Pfarrgottesdienst
gehalten,
(1. Januar 1942)
Christmette
am Heilig Abend
Aufgrund der vom Papste für die Kriegsgebiete gegebenen Erlaubnis wurde
auch in Röhrmoos der sonst übliche Mitternachtsgottesdienst mit hl. Amt
bereits am Heiligen Abend abends 5 Uhr vor Eintritt der Dunkelheit gehalten.
Dies geschah mit Rücksicht auf die Fliegergefahr, die bei Nacht besonders
stark ist. Wegen Fliegergefahr muß schon während der ganzen Kriegszeit
von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang jedes Gebäude abgedunkelt werden;
es darf kein Licht aus dem Inneren des Hauses nach außen dringen, auch
in der Dunkelheit fahrende Fahrzeuge müssen ihre Lichter bis auf ein kleines
Lichtlein abblenden.(Anm.:Auf die Scheinwerfer und Rücklichter aufgeklebte
Blenden). Um die Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Fliegerangriffe
nicht zu behindern, dürfen auch die Kirchenglocken von 6 Uhr abends bis
8 Uhr morgens nicht geläutet werden.
(24. Dezember 1940)
Kruzifix in den
Schulen
Auf Grund einer Anweisung
des Staatsministers und Gauleiters Adolf Wagner an die Schulleitungen
sollten in den Sommermonaten des Jahres 1941 aus sämtlichen Schulen
die Kreuze und alle religiösen Bilder entfernt werden. Bis zum Schluß
der Sommerferien sollte diese Aktion durchgeführt sein.
An einzelnen Orten wurden die Anweisungen des Staatsministers ausgeführt,
doch stießen die Lehrkräfte dabei verschiedentlich auf heftigen
Widerstand auf Seiten der Bevölkerung. Am Fest Kreuzerhöhung
am 14.September war auf oberhirtl. Anordnung hin in allen Pfarreien eine
kirchl. Sühnefeier für dieses staatl. Vorgehen gegen das Kreuz
vorgesehen.
Inzwischen wurde aber die Anweisung des Staatsministers Wagner wieder
zurückgenommen mit der Weisung, daß die Kreuze, wo sie bereits
entfernt wurden, entfernt bleiben. In den Schulen von Röhrmoos und
Sigmertshausen kam das Kreuz nicht aus der Schule. Am Fest Kreuzerhöhung
fand in Röhrmoos, wie in allen Pfarreien der Erzdiözese, eine
sehr eindrucksvolle, von den Gläubigen gut besuchte, kirchliche Feier
zur Verehrung des hl. Kreuzes statt (z.B. am 14. September 1941). Dieses
Fest hat seinen Ursprung in Jerusalem. Dort war von Kaiser Konstantin
über dem Heiligen Grab eine Basilika erbaut und am 13.Sept.335 eingeweiht
worden. Einen Tag später, am 14.September, wurde in dieser Kirche
das von St.Helena auf Golgota aufgefundene Kreuz dem Volk gezeigt (=erhöht)
und zur Verehrung dargereicht.
Glocken
Das Läuten der Kirchenglocken ist auf die Zeit von morgens 8 Uhr bis abends
6 Uhr beschränkt; innerhalb dieser Zeit darf für jeden Gottesdienst nur
einmal und zwar nicht länger als 3 Minuten geläutet werden. Für die nächsten
Monate ist die Abnahme der Kirchenglocken angekündigt.
( 25. Dezember 1941)
Glockenabnahme:
Am 29. Jan. 1942 wurden in der Filialkirche zu Sigmertshausen für Kriegszwecke
2 Glocken,
am 16. Februar 1942 in der Pfarrkirche zu Röhrmoos 2 Glocken,
am 18. Februar 1942 in der Filialkirche zu Schönbrunn 2 Glocken,
am 19. Februar 1942 in der Filialkirche zu Riedenzhofen die größere Glocke
abgenommen.
Unmittelbar vor der Glockenabnahme wurden in den einzelnen Gemeinden die
Glocken jeweils zusammengeläutet als Abschiedsgruß der scheidenden Glocken
von der Gemeinde.
(25. Februar 1942)
Quelle:
Röhrmooser Pfarrchronik 1933 - 1953

10. 2.2013
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