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Kirchliche Riten und Bräuche um das Jahr 1950
am Beispiel der Pfarrei Röhrmoos
geschildert von Pfarrer Endres in der Pfarrchronik


 

Versehgänge - Spendung der Krankensalbung
Auszug aus der Pfarrchronik 1933-1953

Zu den Kranken wird der Priester im allgemeinen rechtzeitig gerufen. In der Ortschaft Röhrmoos werden Versehgänge vom Pfarrer allein nur in Begleitung des Mesners gehalten. Ist in Röhrmoos ein Versehgang im Anschluß an einen Gottesdienst, dann begleiten die in der Kirche anwesenden Gläubigen das Allerheiligste bis zum Hause des Kranken, oder, wenn der Kranke außerhalb des Pfarrdorfes wohnt, wenigstens ein Stück des Weges. In der Filialgemeinde Sigmertshausen wird das Allerheiligste bei Versehgängen in jedem Fall von den Gläubigen bis zum Haus des Kranken begleitet. In der gottesdienstfreien Zeit wird dazu in Sigmertshausen mit der Kirchenglocke ein kurzes Zeichen gegeben, worauf dann Gläubige zur Begleitung des Allerheiligsten in die Kirche kommen. Auf dem Weg zum Kranken gehen die Buben und Mädchen voraus, dann kommt der Mesner und der Pfarrer, den Schluß bilden die Männer und Frauen. Bei diesen Versehgängen wird auf dem Weg zum Kranken fortlaufend ein Vaterunser, Gegrüßet seist Du Maria und Hochgelobt und Gebenedeit gebetet. Beim Weggang von der Kirche und vor dem Hause des Kranken gibt der Priester den Segen mit dem Allerheiligsten. Der Versehtisch wird von den Angehörigen des Kranken gerichtet. Geht es mit einem Hausgenossen zum Sterben, dann versammeln sich die zum Hause gehörenden Gläubigen und auch die Nachbarn um das Sterbebett und beten laut und gemeinsam Rosenkränze mit der Allerheiligenlitanei, bis der Sterbende verschieden ist. Auf einem Tisch neben dem Sterbebett brennt die Sterbekerze und ist Weihwasser zum Besprengen des Sterbenden bereitgestellt.


Beerdigung und Seelengottesdienste
aus der Pfarrchronik Röhrmoos - Eintrag im Jahre 1952

Nach Eintritt des Todes wird in der Pfarrkirche bzw. in der Filialkirche die Sterbeglocke geläutet und bis zum Tag der Beerdigung jeweils abends ein Rosenkranz unter starker Beteiligung der Bevölkerung gebetet. Der "Einmacher", d.h. der die Leiche in den Sarg legt und im Sterbehaus aufbahrt, geht dann in der Pfarrei von Haus zu Haus und bittet zur Leiche (der Einmacher wird darum auch Leichenbitter genannt), d.h. er bittet zur Beerdigung.

Am Tag der Beerdigung wird der geschlossene Sarg im Hausgang des Sterbehauses aufgestellt (in Röhrmoos geschieht das jetzt im Leichenhaus). Die Gläubigen kommen zum Sterbehaus und beten, in dem der Einmacher vorbetet, im Hofraum oder auf der Straße stehend, den Rosenkranz, bis der Pfarrer mit dem Mesner und den Ministranten zur Aussegnung kommt. Nach der Aussegnung setzt sich der Leichenzug in Bewegung zum Friedhof, wobei das Rosenkrankgebet von den Gläubigen fortgesetzt wird.
Es folgt die Beerdigung nach dem Diözesanrituale und darauf der Seelengottesdienst mit dem allgemein üblichen Gedenken und nach dem Gottesdienst noch das Libera, das an der Tumba in der Kirche angestimmt und am bereits geschlossenen Grabe zu Ende gebetet wird. Das hölzerne Grabkreuzlein, (bei Verheirateten schwarz, bei unverheirateten weiß), das der Priester am Schluß der Beerdigung nach dem im Rituale vorgesehenen Sterbegebet ("Es sei über dich gezeichnet das Kreuz unseres Herrn und Heilandes Jesus Christus, der dich in diesem Zeichen erlöst hat.") in die neben dem offenen Grabe aufgeworfene Erde steckt, wird im Leichenzug je nach Geschlecht des Verstorbenen von einem Knaben bzw. von einem Mädchen unmittelbar vor dem Sarge mitgetragen. –

Ein alter Brauch ist in der Pfarrei auch das Wachsopfer bei Seelengottesdiensten; es sind das 20 Altarkerzen und eine dicke, große Totenkerze (an der Dicke und Länge der Totenkerze kann man sehen, wie reich der Verstorbene war). Die Kerzen sind am Tag der Beerdigung, mit schwarzen oder weißen Schleifen versehen, (je nachdem, ob das Verstorbene verheiratet oder ledig war), an den Altären und an der Tumba aufgesteckt. Nach der Beerdigung kommt die dicke Totenkerze auf einen Kerzenständer in der Kirche und wird dann in der Folgezeit bei jedem Gottesdienst angezündet. Die Kerzen an den Altären und an der Tumba gehen in den Wachsvorrat der Kirche über.

Während des Seelengottesdienstes wird zum Opfer[n] gegangen. Die Teilnehmer am Leichengottesdienst gehen an den Seitenaltären vorbei, hinter dem Hochaltar herum, legen ihre Opferpfennige (statt dessen auch "alte Hosenknöpfe) in die vier, an den Altären bereitgestellten Opferteller ein und erhalten vom Einmacher oder Leichenbitter ein Sterbebildchen. Bei diesem Opfergang wird eine strenge Ordnung eingehalten: Der Kreuzlbub (oder –mädchen) mit schwarzer bzw. weißer Schärpe macht den Anfang. Nach einem kleinen Abstand kommen dann die Verwandten, dann die Gruppe der Leichenträger und zuletzt die mehr oder minder langen Reihen der übrigen Gläubigen. Bei jeder Gruppe gehen zuerst die Männer und dann die Frauen. An solchen Opfergängen beteiligen sich die Kirchenbesucher immer vollzählig, denn die Hinterbliebenen sollen beim Vorgehen [zum Altar nach vorne gehen] der Opfernden sehen, wer alles dem Verstorbenen "auf die Leich" gegangen ist. Es kommt daher bei jeder Beerdigung immer wieder vor, daß Trauergäste nach dem Opfergang nicht mehr in einen Kirchenstuhl zurückgehen, sondern zur Kirchentüre hinaus verschwinden und heimgehen.

Nach dem Libera am Grabe gehen die Angehörigen des Verstorbenen, (die sich zur "Freundschaft" = Verwandtschaft rechnen), der Kreuzlbub/-mädchen, die Leichenträger, die Ministranten und der Einmacher nochmals in die Kirche und beteten für den Verstorbenen noch einen Rosenkranz. – Inzwischen wird beim Wirt der Leichenschmaus hergerichtet, an dem die ganze Verwandtschaft, der Kreuzlbub, die Leichenträger, [Anm.: das waren immer Pfarrangehörige oder Freunde des/der Verstorbenen], die Ministranten, der Einmacher, der Mesner und die Geistlichkeit teilnahmen. Der Leichenschmaus wird in der Dachauer Gegend auch "Dreißigst" genannt; früher wurde nämlich am 7. und am 30. Tag nach dem Tode bzw. nach der Beerdigung jeweils noch ein Gottesdienst gehalten. Beim Gottesdienst am 30. Tag nach der Beerdigung (beim "Dreißigsten") trafen sich die Trauergäste anläßlich eines Sterbefalles zum letzten Mal, weshalb man vor dem Auseinandergehen sich noch bei Speis und Trank unterhielt und Abschied feierte. Die Gottesdienste am 7. und 30. Tag nach dem Sterbefall werden nicht mehr gehalten, das Abschiedsmahl nach dem "Dreißigsten" (gemeint war der Gottesdienst am 30. Tag nach dem Sterbefall) aber wurde beibehalten und gleich am Beerdigungstag unter dem Namen "Dreißigst" gehalten. Zum Dreißigst am Beerdigungstag erschienen die Teilnehmer in der Wirtschaft unter dem Eindruck der soeben erlebten Totenfeier in gedrückter Stimmung, erst allmählich, wenn die dampfenden Schüsseln aufgetragen wurden, wurden die Gespräche der Trauergäste immer lauter und mitunter kommt es auch vor, daß Trauergäste am Abend des Beerdigungstages das Wirtshaus in angeheiterter Stimmung, ja sogar mit einem richtigen Rausch verlassen.
In Sigmertshausen ist es noch eine althergebrachte Sitte, daß nach dem Seelengottesdienst, vor dem Libera, der Leichenbitter in der Kirche im Namen des Hausvaters oder der Hausmutter des Verstorbenen sich für die Teilnahme an der Beerdigung bedankt mit den Worten: "Der ...bauer oder die ..bäuerin laßt Vergelt's Gott sagen, daß’ so fleißi komma seids und so fleißi bet habt’s".

Bei Gefallenengottesdiensten des letzten Weltkrieges (1939-1945) war es üblich, in der Kirche an Stelle der Tumba ein Kriegergrab mit Birkenkreuz aufzurichten. Auf dem blumengeschmückten Grabhügerl wurde eine Photographie des gefallenen Kriegers, ein Stahlhelm mit gekreuzten Seitengewehren und die Kommunionkerze des Gefallenen aufgestellt.

Die Flüchtlinge aus Ungarn haben die Sitte, am Tag der Beerdigung den Sarg mit dem Verstorbenen beim Verlassen des Sterbehauses auf der Türschwelle in Form eines Kreuzes zu schwenken.

Ein alter Brauch war es, für Verstorbene aus der Pfarrei oder aus nächster Verwandtschaft ein "Jahrgedenken" anzugeben. Die Namen der Verstorbenen, derer gedacht werden sollte, wurden ein Jahr lang jeden Sonntag nach der Wochenverkündigung beim Pfarrgottesdienst von der Kanzel verlesen und für ihre Seelenruhe ein Vaterunser gebetet. Dieses Gedenken durfte auf Grund einer vor einigen Jahren erlassenen oberhirtlichen Neuregelung der Wochenverkündigung nicht mehr vorgenommen werden. Wenn sich der Todestag von verstorbenen Eltern oder Geschwistern jährt, lassen die Angehörigen Jahrzeitämter mit Libera und Grabgang halten. Wie es bei einer Beerdigung im Volksmund heißt: " Heut wird der ..bauer g’legt" (ins Grab gelegt), so heißt es dann bei einer "Jahrzeit": "Heit geht man für den ...lbauern" , das heißt: Man geht für den ...bauern am Jahrtag seines Todes zum Gottesdienst in die Kirche und an sein Grab.

In der Kirchweihwoche und in der Woche nach Allerheiligen werden in der Pfarrkirche und in jeder Filialkirche Jahrzeiten mit Gedenken, Libera und dreimaligen Friedhofgang für alle Verstorbenen Pfarrangehörigen gehalten.

Ein uraltes Brauchtum von christlicher Gesinnung ist auch das in der Pfarrei übliche "Aussetzungsgebet", das nach dem Todesfall in einer Familie von den nächsten Angehörigen angegeben und am darauffolgenden Sonntag im Anschluß an den Pfarrgottesdienst, vor ausgesetztem Allerheiligsten im Ziborium, verrichtet wird. Bei diesem Aussetzungsgebet werden 5 Vaterunser, 5 Gegrüßet seist Du Maria, Der Glaube an Gott und anschließend noch folgendes Gebet gebetet:
  "O Herr Jesus Christus, der Du für uns armselige Menschen an dem schmählichen und schmerzhaften Kreuze um die neunte Stunde verschieden, Deinen Geist in die Hände Deines himmlischen Vaters übergeben hast, gehe nicht zu Gericht mit Deinem Diener (Dienerin), welche(r) mit Deiner Gnade abgeschieden ist. Nimm auf diese abgeleibte Seele in Deine heiligen, verwundeten Hände und übergib sie, o liebreichster Erlöser, in die göttlichen Hände ihres Erschaffers, Deines himmlischen Vaters, und was dieselbe auf Erden aus menschlicher Schwachheit etwa begangen und gegen Deine göttliche Majestät noch nicht genugsam abgetragen hat, das wasche ab, o Jesus, mit Deinem heiligsten Blute. Lindere die unerträgliche Hitze des peinlichen Feuers mit dem unauslöschlichen Feuer Deiner göttlichen Liebe, versüße die Bitterkeit der Peinen mit dem Kelche Deines bittersten Leidens, ersetze ihre Schulden aus dem Schatze Deines unschuldigen und schmerzlichen Todes, mit den Verdiensten Deiner seligsten, jungfräulichen Mutter Maria, des hl. Josephs, Deines Nährvaters, und aller lieben Heiligen, auf daß sie von den Sünden und Schulden gereinigt und befreit, Dir o Jesus, um Deine unendliche Liebe ewig dankbar sein und die allerheiligste Dreifaltigkeit ewig loben, preisen und benedeien möge. Amen".


Haussegen - religiöser Schmuck am Hausgiebel
aus der Pfarrchronik Röhrmoos - Eintrag im Jahre 1952

Als christliches Brauchtum an dem in der Pfarrei noch in jedem katholischen Hause festgehalten wird, kann schon genannt werden, der "Weichbrunnen", (Wandgefäß mit geweihtem Wasser), sowie auch die Ausschmückung der Wohnungen mit Kreuz und Heiligenbildern: Der Herrgottswinkel im Wohnzimmer, Kreuze über den Betten, Tafeln mit Heiligenbildern und an der Giebelseite mancher Häuser, Mauernischen mit Heiligenfiguren (z.B. Hl. Florian oder Muttergottes).

An manchen Häusern der Pfarrei sind auch neben den Haustüren in der Außenmauer Steinplatten eingelassen, auf denen die Kreuzigungsgruppe oder Heiligenfiguren und dazu noch ein "Haussegen" eingemeißelt sind. Die Haussegen haben folgenden Wortlaut:
  Gelobt sei Jesus Christus.
Gottes Segen sei mit uns.
O Gott, laß mit Frucht den Baum sich schmücken und reich mit Korn die Halm sich bücken.
Wir bauen Häuser fest, darin sind wir nur Gäst, wo wir sollen ewig sein, da bauen wir wenig ein
Jesus und Maria behüte uns vor Feuergefahr
Was nützt ein schönes Haus, darf nicht lang darin wohnen. Kommt der Tod muß ich hinaus, er thut mich nicht verschonen.
Jesus Ruhe auf dem Kreuze.(mit Bild: Der leidende Heiland auf dem am Boden liegenden Kreuze sitzend.)
Unseres Herrgotts Ruh bei Friedberg
Es ist vollbracht – Vater in deine Hände empfehle ich meinen Geist
Maria und Josef wende alles Unglück von uns ab.
Gelobt sei Jesus Christus in alle Ewigkeit
Der Segen des allmächtigen Vaters, des Sohnes u.des Heiligen Geistes steige herab über unsere Wohnungen und verbleibe allzeit.
Vater in deine Hände empfehle ich meinen Geist
Jedem sei ein Kreuz bereit, das schickt der Herr zu seiner Zeit
Gott segne unser Heim
Kommt Gäste zu dem Edlen Gerstensaft, der gibt Euch zur Arbeit Kraft


Fasten- und Abstinenzgebote
aus der Pfarrchronik Röhrmoos - Eintrag am 15.2.1953

In den Christenpflichten werden immer mehr Erleichterungen gewährt. So heißt es in der heurigen Fastenordnung, daß nichtalkoholische Getränke die Nüchternheit vor dem Kommunionempfang nicht brechen. Bisher war vor dem Kommunionempfang strengste Nüchternheit gefordert, sodaß die Nüchternheit nicht nur durch feste Nahrung, sondern auch schon durch die kleinste Menge Flüssigkeit, per modum potus, z. B. beim Mundausspülen eingenommen, gebrochen war.

Auch das Fasten- und Abstinenzgebot, das in den Kriegsjahren nur auf Aschermittwoch und Karfreitag beschränkt war, verpflichtet nur noch an einigen Tagen des Jahres, während vor den Krieg das Fasten- bzw. Abstinenzgebot an allen Freitagen, an allen Werktagen der Fastenzeit, an allen Quatembertagen und an einigen Vigiltagen beobachtet werden musste.

Ähnlich ist es mit der Sonntagspflicht, zu deren Erfüllung seit einigen Jahren auch Samstagsabendmessen gehalten werden. Auch in der Erfüllung der Osterpflicht, die früher auf die Zeit von 1. Fastensonntag bis zum weißen Sonntag , zeigte die Kirche in den letzten Jahrzehnten Entgegenkommen, indem sie die österliche Beichtfrist bis zum Dreifaltigkeitssonntag verlängerte. Man sagte damals scherzhaft, am weißen Sonntag kommen die "Roßdiebe" zum Beichten, d.h. die schweren Sünder, die ihre Sündenlast bis zum letzten Termin herumtragen. Ob das Entgegenkommen der Kirche sich auch lohnt?


Osternacht
aus der Pfarrchronik Röhrmoos - Eintrag am 13. April 1952

Der neue Ritus für die Feier der Karsamstagsliturgie, der im vergangenen Jahr schon in verschiedenen Pfarreien unserer Diözese durchgeführt wurde, wurde in diesem Jahr auch in der Pfarrkirche Röhrmoos vorgenommen.

Bisher wurde folgender Ritus beachtet:
Am Karsamstag früh 7 Uhr begann die Feuerweihe vor der Kirche, dann folgte der Einzug in die Kirche mit dem neu geweihten Feuer, das in einer Laterne getragen wurde. In der Kirche wurde auf dem Weg zur Wasserweihe dreimal Halt gemacht, dabei zündete der Officiator am Triangel jedes Mal eine Kerze an und sang dazu: Lumen Christi. Die Kirche blieb während der ganzen Karsamstagsliturgie verdunkelt. Nach dem "Lumen Christi" folgte die Weihe der Osterkerze und des Taufwassers. Den Abschluß der Karsamstagsliturgie bildete das feierliche Osteramt. Nach dem Karsamstag-Osteramt wurden dann den Tag über wieder Betstunden vor dem "Heiligen Grab", wie am Karfreitag, gehalten.
Am Karsamstag abends fand dann die Auferstehungsfeier statt, bei der die Kirche, wie sonst kaum noch im Jahre, von Gläubigen dicht gefüllt war. Während das "Heilige Grab" noch unverändert blieb, wurde auf einem Seitenaltar das Evangelium von der hl. Osternacht lateinisch gesungen und in deutscher Sprache den Gläubigen verkündet. Dann sang der Priester dreimal (mit dem Allerheiligsten in der Monstranz zum Volke gewandt): "Christus ist erstanden". Während dieses Gesanges wurde der Grab-Christus im Hl. Grab verdeckt und über dem Hl. Grab eine Auferstehungsfigur hochgezogen. Es folgten feierliche Prozession und Einsetzung. Der Kirchenchor umrahmte die Auferstehungsfeier mit besonders festlichen Auferstehungs-Gesängen.

Nach der neuen Karsamstagsliturgie wurde heuer zum ersten Mal am Karsamstag vormittags in der Kirche kein Gottesdienst gehalten. In aller Stille wurde vormittags einige Stunden lang das Allerheiligste im Hl. Grab ausgesetzt. Abends fanden dann die Karsamstagszeremonien mit dem feierlichen Osteramte statt. Der Besuch des abendlichen Karsamstagsgottesdienstes war in diesem Jahr gut, blieb aber hinter dem Besuch der bisherigen Auferstehungsfeiern bedeutend zurück.


Quelle:
Pfarrer Niklas/Endres - Röhrmooser Pfarrchronik 1933 - 1953

Kirchen und Kapellen im Dachauer Land - ein virtuelles Guckloch durch die verschlossene Kirchentür

10. 2.2013