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Pfarrvisitation in Welshofen 1560

Vorbemerkung

Die Visitationsberichte enthalten neben den Feststellungen zu den theologischen Kenntnissen, der Amtsführung und dem Einkommen der Priester auch Bemerkungen zur Einhaltung des Zölibats. Dass damals die Pfarrer häufig Lebensgefährtinnen und Kinder hatten, wird heute teils schockiert, teils belustigt zur Kenntnis genommen. Doch man sollte für die damalige Zeit nicht die heutigen Maßstäbe anlegen. Zwar wurde das Zölibat 1139 für die gesamte kath.Kirche erlassen, doch bis zum 30jährigen Krieg war es jedenfalls bei uns üblich, dass die Pfarrer mit einer Frau zusammenlebten und Kinder hatten. Dies wurde vom Volk anerkannt und vom Bischof (der selbst Konkubinen hatte) toleriert. Erst durch die Reformation, die den evang.Priestern das Heiraten erlaubte, änderte sich die Einstellung.

Zudem war die Rechtslage vor 1563 so, dass der Pfarrer und seine Köchin miteinander eine "heimliche Ehe" schließen konnten, die kirchenrechtlich gültig war. Denn die Ehe ist ein Sakrament, das sich die Ehepartner selbst spenden. Damit war das Zusammenleben vor Gott gerechtfertigt. Erst das Konzil von Trient hob in einem Beschluss von 1563 die heimliche Eheschließung auf und ließ nur noch die vor einem Priester öffentlich geschlossene Ehe zu.


Visitationsbericht von 1560 im Diözesanarchiv München
Die linke Hälfte der Seiten wurde für Hinweise
(z.B. von Vorgesetzten) frei gelassen

Möglicherweise trug auch die radikale Klimaverschlechterung um 1560 dazu bei, die Unmoral der Pfarrer stärker zu verfolgen. Denn man glaubte, dass sie eine Strafe des beleidigten Gottes für das Übermaß an Sündhaftigkeit auf Erden sei. Als Hauptsünden wurden Hexerei, Blasphemie, sexuelle Ausschweifungen und eben auch das Priesterkonkubinat ausgemacht. Katastrophen aller Art wurden als Folge menschlicher Verfehlungen betrachtet. Wolfgang Behringer spricht von Sündenökonomie, weil damals versucht wurde, "die Strafen Gottes für die Sünden der Menschen in rechnerische Kalkulationen zu transformieren". Die katholischen wie evangelischen Theologen gingen von einem kollektiven Menschheits-Sündenkonto aus, d.h., dass Gott eine bestimmte Menge von Sünden tolerierte.

Wurde das Konto aber überzogen, folgte die Strafe Gottes und sie traf nicht nur das Individuum, sondern die ganze Gesellschaft. Deshalb ging man in der 2.Hälfte des 16.Jh gegen jegliche Unmoral vor, verbot die Prostitution, das Fensterln und eben auch das Priesterkonkubinat.
Aber nicht die Bischöfe, sondern die bayerischen Herzöge (Albrecht V. u. Wilhelm V.) setzten sich für die Einhaltung des Zölibats ein und sorgten sich um die Erhaltung des rechten Glaubens. Die Visitation 1560 war noch voll der Sorge um den rechten Glauben. Das Zölibat wurde nur nebenbei überprüft. 25 Jahre später, bei der nur von den Herzögen durchgeführten Visitation von 1584, wurden die Priesterfrauen regelrecht gejagt.
Nach dem 1583 vom Papst erlassenen Mandat "Contra Clericos Concubinarios", waren die Landesherren befugt, nach den "Beischläferinnen" der Pfarrer zu fahnden und sie aus den Pfarrhäusern zu vertreiben.

Im Visitationsbericht von 1560 werden die Ergebnisse Pfarrüberprüfungen in drei Teilen dargestellt: nach der Befragung des Pfarrers, nach der des Kirchenpflegers und nach Augenscheinnahme der Visitatoren. Ich habe im Folgenden die Ergebnisse nach Themenbereichen zusammengefasst um Wiederholungen zu vermeiden und Ihnen eine bessere Übersicht zu geben.

 


Bericht über die V
isitation der Pfarrei Welshofen im Jahr 1560
- in heutigem Deutsch -
[in eckigen Klammern Originaltext-Auszüge]
(in runden Klammern mit Kursivschrift: Hinweise und Erklärungen von H.Schertl)

Im Bericht über die Visitation der "Pfarr Welshofen" heißt es:

Pfarrer - Lebenslauf

Pfarrer daselbst ist Johann Neumayr. Er wird verus pastor genannt, der wahre Hirte, d.h., ihm ist die Pfarrei offiziell übertragen. Neumayr stammt aus Emating, studierte in München und Regensburg an öffentlichen Schulen ["studuit Monachii, Ratispone etc. in scolis trivialibus"], wurde 1548 in Augsburg zum Priester geweiht ["ordinate Auguste, 12 jar priester"] und feierte seine Primiz in Sittenbach ["primicias celebravit in Sittenbach"]. Er war die ersten beiden Jahre in Sittenbach Kaplan [ibidem cooperator per duos annos"] und wirkt seitdem als Pfarrer in Welshofen.

Pfarrer - religiöse Einstellung
Für Predigten benutzt Neumayr katholische Bücher. Er besitzt einen Katechismus nach Johannes Fabri (einem Dominikanermönch, der sich scharf gegen die Reformation wandte). Zu Beginn der Predigt fordert er das Volk auf, das Vater unser zu beten und das Ave Maria; daraufhin werden Volksgesänge angestimmt, aber nur solche, die von der Kirche erlaubt sind. Manchmal beginnt das Volk aus eigener Initiative zu singen: Wir glauben all an ainen Gott".
Was die übrigen Vorschriften betrifft wird Pfarrer Neumayr vom Visitator als gut katholisch eingeschätzt ["ad reliquos articulos bonus catholicus est repertus"]. Das gilt für die Messe, die Riten, für die Frage, ob Bilderschmuck in der Kirche erlaubt ist, für die Anrufung von Heiligen, der Anbetung des einzigen Gottes, für Glaubensfragen und die guten Werken; gilt für die 7 Sakramente und die dazu gehörenden Zeremonien. Zu allem gibt er bei der Visitation gute katholische Antworten mit folgenden Ausnahmen: Mit dem Messopfer und der Beichte kennt er sich nicht gut aus. Auch weshalb die Priester nicht heiraten dürfen, weiß er nicht ["Quare sacerdotes non possint contrahere nescit"]. Von den heimlichen Ehen hält er nichts. Ihm ist auch nicht klar, auf welche Weise der Priester die letzte Ölung spendet ["Quomodo presbiter sit inungendus extrema unctione nescit"].

Pfarrer - private Verhältnisse
Dem Vorgänger im Amt muss er für die Überlassung des Pfarrsitzes 6 Gulden (wohl jährlich) geben. Neumayr ist kein Wirtshausgänger ["Tabernarius non est nisi vocatus"]. Er studiert manchmal oder kümmert sich um den Haushalt ["Studet interdum aut curat rem domesticam"]. Er hat mit seiner Lebensgefährtin vier Kinder ["Concubiniam habet et liberos quatuor"]. Das ist für die Leute aber kein Problem, denn der Kirchenpfleger erklärt, das Verhalten des Pfarrers sei ehrbar und nicht zu beanstanden. ["ist unergerlich; sey aines erbern wandels und in der lehr unverdechtlich"]

Pfarrei
Zur Pfarrei gehören 140 erwachsene Gläubige, alle katholisch, mit Ausnahme des Hans Schlosser zu Welshofen und der Catharina Grätzlin. Beide haben weder gebeichtet noch kommuniziert ["weder peicht noch communiciert"]. Die übrigen Pfarrkinder besuchen die Gottesdienste häufig und getreu ["reliquus populus in divinis officiis frequens est et devotus"]. Der Pfarrer kann über sein Pfarrvolk nicht klagen ["hat kain clag uber das volckh"]. Er verlangt für die Seelenmesse und die Beerdigung keine hohen Spenden ["Die verstorbnen besingt er und helts mit dem selgeraidt recht. Beschwert damit niemandt"]. Auch der Kirchenpfleger bestätigt, dass der Pfarrer "alle ceremonien, creutzgeng (=Bittgänge) und andern gottsdienst dem alltenn (=alten) gebrauch nach" hält.

Einnahmen der Pfarrei
Die Pfarrrei ist dem Freisinger Domkapitel inkorporiert. Der Pfarrherr muss dem Kapitel 18 Pfund Silberpfennig und 1 Gulden Jägergeld zahlen. Das Recht zur Ernennung des Pfarrherrn besitzen der bayerische Herzog und der Bischof von Freising monatlich abwechselnd (sog. Monatspfarrei).Der Pfarrer hat aus seinem Amt und aus dem Pfarrhof Gesamteinnahmen von 160 Gulden (das war damals ein hoher Betrag). Das rein kirchliche Einkommen liegt bei 17 Gulden, die Ausgaben für Wachs und Öl bei 10 Gulden.
Die Kirchenrechnung wird entsprechend den polizeilichen Vorschriften vom Landgericht Dachau erstellt bzw. überprüft ["Rechnung nimbt auf gericht Dachaw, helts damit nach der policei"].

Kirchliche Gebäude in Walkertshofen

Der Pfarrhof hat eine angemessene Größe ["Hat ain pfarrhof, zimblich erbaut"]. Um die Kirche ist ein Friedhof angelegt. Das Mesnerhaus gehört dem Mesner, steht aber auf kirchlichem Grund [Mesenhauß gehert dem meßner, aber der grundt dem gotshauß zue"]. "Der Meßner helt die kirch und freithof (=Friedhof) sauber".

   Ausstattung der Kirche
Die Kirche besitzt drei Altäre, ein Taufbecken aus Stein und mit gutem Verschluss sowie einen Tabernakel mit Ewig-Licht ["hat 3 altär, hat sacrament, taufstain. Sacramentum ist wol beschlossen und zimblich beleucht"].

   Liturgische Geräte
In der Kirche stehen zwei Kelche. Erstaunlich ist die Bemerkung zu ihrer Qualität: "wissen nit, ob sy guet". Daneben gibt es noch eine Monstranz von eindeutig schlechtem Erhaltungszustand ["haben ain monstranz, die nit guet] und sieben Messgewänder, von denen eines noch nicht geweiht ist ["darunder ainer, so noch nit geweicht"]. An Kirchenbüchern vorhanden sind noch drei Messbücher, 1 Buch für Beerdigungsriten, ein zerrissenes "Vigilpuechl" und ein Cantorenbuch. Die Hostien und die hl.Öle werden rein behandelt ["Sacramentum et liquores pure tractantur"].

   Gottesdienste
Der Pfarrer hält Gottesdienste an allen Feier- und Festtagen (darunter sind wohl auch alle Sonntage zu verstehen)
["Pfarrer list alle wochen aufs wenigist zwai mal meß"].

Der Bericht schließt mit dem Satz: "Khirch und pfarrhof haben aller ding nit mangel".


Quellen:
Anton Landersdorfer, Das Bistum Freising in der bayerischen Visitation des Jahres 1560, 1986
"Von der Geheimehe zum Kirchenaustritt", Münchner Kirchenzeitung vom 7.2.2021

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7.2.2021