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Indersdorfer Chorstuhlstreit 1755 04) 15) Im Zuge der Umbauten der Klosterkirche 1755 plante der damalige Propst Gelasius Morhart u.a. die Verlegung der Mönchschors. Das Chorgestühl, in dem die Mönche ihre Chorgebete verrichteten und die Psalmen sangen, sollte aus dem Altarraum im Osten auf die Empore im Westen verlegt werden. Diese Baumaßnahme
fand bei den Mönchen keine Zustimmung. Die Vertreter des Konvents,
also der Gemeinschaft der Mönche, gaben ihre Zustimmung zum Umbau
nur unter der Voraussetzung, dass der Mönchschor im Altarraum unangetastet
bleibt. Propst Morhart versprach dies auch, hielt sich aber nicht an die
Abmachung.
Am 1.
August 1755 wurden Propst Gelasius Morhart und seine Widersacher,
der Sprecher des Konvents Pater Benno, zu einem Sühneversuch nach
Freising geladen; der hatte aber keinen Erfolg. Am 15.
Juni 1757 zeigt sich, dass es beim Streit zwischen dem Kurfürstentum
Bayern und dem Hochstift Freising um mehr ging, als nur um den Chor, um
alte Fehden zwischen Freising und München, um die Prinzipien zwischen
staatlicher und kirchlicher Gewalt; auch wenn Kurfürst und Bischof
meist verwandt waren, so wie damals Kurfürst Max III. Joseph und
Fürstbischof Kardinal Johann Theodor; sie waren Neffe und Onkel.
Am 14.
Juli 1757 beschwerte sich deshalb der Bischof über Morhart beim
Kurfürsten: "Der Propst von Euer Liebden gestützt, hat
aus einer nie erhörten Frechheit die Censur übertreten und die
sacra fort zu celebrieren sich nicht entzogen, ist dadurch in die poen
der Irregulartität verfallen, wovon ich ihn nach Ausweis unserer
geistlichen Rechte nicht mehr entbinden kann, nur der Heilige Apostolische
Stuhl" (= Papst). Ob der Chorus psallentium (= Mönchschor)
zugegen der etlich hundertjährigen Observanz abgeändert und
anderwärts hin sine Consensu Capituli (= ohne Zustimmung des Kapitels)
versetzt werden könne, diese Frage hat keinen andern Gegenstand als
die Anordnung des äußerlichen Gottesdienstes. Sie muß
auch denen dem Capitel zu Indersdorf eigenen Statuten entschieden werden
und dieses gehört nach den unzweifelhaften Grundsätzen unserer
Katholischen Kirche, ja sogar nach Euer Liebden eigenen Erklärungen
Ihrer Landesverordnungen zu der Geistlichen Gerichtsbarkeit. Der Probst
zu Indersdorf ist für seine Person als ein unexempter Geistlicher
mein, als seines Bischofs eigentlicher Untertan - Landstand nur secundario
(= nur in zweiter Linie Staatsbürger). Würde nicht dieses
unerhörte Beispiel endlich den Umsturz des so viele Saekula (= Jahrhunderte)
hindurch rühmlich blühenden reinen Katholischen Religionswesens
in denen Kurbayerischen Landen befördern ?" Am 13. Aug. 1757 kam der Vertreter des Kurfürsten in geistlichen Fragen (Hertel) nach Indersdorf und erklärte, dass der Kurfürst auf seiner Entscheidung beharre und der Bischof nachgeben müsse. Das tat der auch. Er stimmte der Verlegung des Chores zu und schickte Pater Benno, der nach Freising geflohen war, wieder nach Indersdorf zurück. Pater Benno trat von seinem Amt als Dekan und Sprecher des Konvents zurück und wurde Expositus (= Pfarrer) in Langenpettenbach. Aber der Bischof setzt Gelasius Morhart nicht wieder in das Amt des Propstes ein. Dies sei allein die Befugnis des Papstes. Deshalb müsse sich der Propst als reuiger Sünder in Rom präsentieren und um Gnade flehen. Das wollte Gelasius nicht, denn "wo ein Vergehen nicht vorliegt, hat auch die Suspension (= Entbindung vom Amt) keine Gültigkeit ", sagte er. Zudem war zu erleben, dass Morhart in den Pfarreien oder bei anderen Klöstern weiterhin als Propst angesehen und in allen Ehren empfangen wurde. Doch der
Bischof gab nicht nach und der Kurfürst wollte den Streit nicht weiter
betreiben. Deshalb schlossen die beiden Das theologische Gutachten vom April 1758 hielt -wie erwartet- die Dispens aus Rom für notwendig. Propst Morhart musste widerwillig ein Bittgesuch an den Papst aufsetzen. Das wurde in Freising wie ein Schulaufsatz korrigiert und zurückgeschickt. Der Propst musste mit knirschenden Zähnen das Gesuch mit dem Freisinger Text noch einmal schreiben. Am 3. Juni 1758 erteilte der Apostolische Stuhl in Rom die Absolution. Das Schreiben kam am 20.Juni in Freising an und wurde im Bistum bekannt gemacht. Noch am selben Tag wurde Propst Gelasius von Kardinal Joh.Theodor wieder in alle Würden und Ehren eingesetzt. Nun konnte
der dreijährige Streit um die Verlegung des Chores beendet werden.
Es kam zu folgendem Vergleich: ---------------- |
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