Übergabeerklärung
Rihperhts
von Ilmmünster, Haimhausen, Hohen-/Appercha, Fürholzen und Giesenbach
772
|
Von den Gaben des
göttlichen Spenders getroffen, in Gottes Namen denkend oder bei
mir überlegend, dass ich beim frommen Herrn Vergebung meiner
Sünden zu erhalten verdiene, hat das Denken den überlegenden
Geist dazu bewegt, dass ich aus meinem eigenen Volleigentum einen
Teil der Kirche hätte überlassen sollen, wie wir es auch
getan haben.
Ich Rihperht habe mein eigenes Erbe, was meine Mutter Adalswind mir
hinterlassen hat, im Ort Ilmmünster und Haimhausen
(hemminhusir) und Percha und Fürholzen und Giesenbach,
sowohl Rechte an Kirchengut als auch den sonstigen Besitz, was immer
unserer Botmäßigkeit unterworfen zu sein schien oder auf
unsere Seite gefallen ist, allen bebauten und unbebauten Besitz übertragen
an die Kirche der seligen, unbefleckten Jungfrau und Gottesmutter
Maria und Korbinians, des seligen Bekenners Christi, gelegen in Freisings
Mauern beim Bischofshaus, in dessen Hand ich vorgenanntes Objekt übergeben
habe, sowohl Knechte wie Dienerinnen, als auch Freigelassene und Aldionen,
Hütten, Höfe, Land, Wiesen, Weiden, Bergwald, Wasserläufe
und was immer ich in diesen Gegenden aus mütterlichem Erbe für
meinen Teil übernommen hatte, auf dass es der Botmäßigkeit
vorgenannter Kirche unterworfen sei, sowohl zur Verteidigung wie zum
Dienst und als immerwährender Besitz. |
Daher vertraue ich
als Preis der Mühe am Tage der Vergeltung des großen Gerichts
auf den hinterlegten Schatz des Spenders so dass, wenn jemand gegen diese
Schenkung zu handeln versuchen sollte oder sie zerstören will, er
sich in einen Prozess mit der Mutter Gottes verwickelt und mit unlösbarem
Bande gefesselt verdammt bleibt, dieser Übergabebrief gleichwohl
gültig bleibt, den ich durch eigenhändige Übergabe bestätigt
habe, sowohl für den Herzog und die Herzogin als für Vater und
Mutter und Brüder und Schwestern und die Vorfahren, aus deren Arbeit
dies zu Recht an uns als Erbe gelangt.
Diese Übergabe geschah in der Stadt Regensburg, in der Kirche des
heiligen Emmeram am Tage des Rats, welches ist der 18. August im 25.Jahr
der Regierung des Herrn Tassilo, des erlauchten Herzogs und dies sind
an den Ohren gezogene Zeugen zur Bestätigung der Schenkung: Arbeo
Bischof Zeuge und Empfänger. Obald Priester. Imo Priester. Hiltiker
Priester. Ratold Priester. Liutfried Diakon Arn Diakon Zeuge. Kisalolt
Richter Zeuge. Pupo Zeuge. Popo Zeuge.
Übersetzt von
Oberstudiendirektor i.R. Andreas Brandmair
weiter...
|