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Übergabeerklärung Rihperhts
von Ilmmünster, Haimhausen, Hohen-/Appercha, Fürholzen und Giesenbach 772

Von den Gaben des göttlichen Spenders getroffen, in Gottes Namen denkend oder bei mir überlegend, dass ich beim frommen Herrn Vergebung meiner Sünden zu erhalten verdiene, hat das Denken den überlegenden Geist dazu bewegt, dass ich aus meinem eigenen Volleigentum einen Teil der Kirche hätte überlassen sollen, wie wir es auch getan haben.

Ich Rihperht habe mein eigenes Erbe, was meine Mutter Adalswind mir hinterlassen hat, im Ort Ilmmünster und Haimhausen (hemminhusir) und Percha und Fürholzen und Giesenbach, sowohl Rechte an Kirchengut als auch den sonstigen Besitz, was immer unserer Botmäßigkeit unterworfen zu sein schien oder auf unsere Seite gefallen ist, allen bebauten und unbebauten Besitz übertragen an die Kirche der seligen, unbefleckten Jungfrau und Gottesmutter Maria und Korbinians, des seligen Bekenners Christi, gelegen in Freisings Mauern beim Bischofshaus, in dessen Hand ich vorgenanntes Objekt übergeben habe, sowohl Knechte wie Dienerinnen, als auch Freigelassene und Aldionen, Hütten, Höfe, Land, Wiesen, Weiden, Bergwald, Wasserläufe und was immer ich in diesen Gegenden aus mütterlichem Erbe für meinen Teil übernommen hatte, auf dass es der Botmäßigkeit vorgenannter Kirche unterworfen sei, sowohl zur Verteidigung wie zum Dienst und als immerwährender Besitz.

Daher vertraue ich als Preis der Mühe am Tage der Vergeltung des großen Gerichts auf den hinterlegten Schatz des Spenders so dass, wenn jemand gegen diese Schenkung zu handeln versuchen sollte oder sie zerstören will, er sich in einen Prozess mit der Mutter Gottes verwickelt und mit unlösbarem Bande gefesselt verdammt bleibt, dieser Übergabebrief gleichwohl gültig bleibt, den ich durch eigenhändige Übergabe bestätigt habe, sowohl für den Herzog und die Herzogin als für Vater und Mutter und Brüder und Schwestern und die Vorfahren, aus deren Arbeit dies zu Recht an uns als Erbe gelangt.

Diese Übergabe geschah in der Stadt Regensburg, in der Kirche des heiligen Emmeram am Tage des Rats, welches ist der 18. August im 25.Jahr der Regierung des Herrn Tassilo, des erlauchten Herzogs und dies sind an den Ohren gezogene Zeugen zur Bestätigung der Schenkung: Arbeo Bischof Zeuge und Empfänger. Obald Priester. Imo Priester. Hiltiker Priester. Ratold Priester. Liutfried Diakon Arn Diakon Zeuge. Kisalolt Richter Zeuge. Pupo Zeuge. Popo Zeuge.

Übersetzt von Oberstudiendirektor i.R. Andreas Brandmair

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