Landkreiskarte              Kirchen in der Gem.Vierkirchen


Herz-Jesu-Kapelle in Giebing

zur KirchentürKelchbecherTurm 32 m hochChor-spätgotisch


Beschreibung

Die Kapelle wurde im Jahr 1920 aufgrund eines Ver-löbnisses im Zusammenhang mit einem schweren Unfall gebaut.

Sie wird derzeit nicht mehr genutzt.

Der geostete Kapellenbau mit einer Grundfläche von 20 qm, besteht aus einem rechteckigen Schiff, das durch vier rundbogige Fenster erhellt wird. An der Ostseite befindet sich der Turm, der etwas in den Baukörper einschneidet.
Hinter den drei Schall-fenstern hingen jedenfalls zwei Glocken. Interessant ist die besondere Form des Turmhelms.

Im Erdgeschoss des Turms befindet sich an der Außen-seite eine leere Ädikula (= Nische).

Im Februar 1921 beantragte der Giebinger Pfarrer Friedrich Ebert beim Ordinariat der Erzdiözese München und Freising, die Kapelle und die beiden Glöckchen weihen zu dürfen. Er begründete dies damit, dass der "Ökonom und Tierheilkundige Georg Hellmair die Kapelle mit vorbildlichem religiösen Eifer und im Gefühle der Dankesschuld gegen Gott in seinem Garten errichtet habe. Sie solle neben den Familienangehörigen auch den Kunden, die wegen "Vieherkrankungsfällen" in die Praxis kommen, Gelegenheit zu religiöser Bethätigung geben.
Den Brief und die Erwiderung des Ordinarias können Sie hier lesen. ..


Beim Emmausgang 2001 von Rettenbach nach Giebing
hielt das Landvolk Dachau hier an der Kapelle eine Statio
Inschrift über dem
Eingang der Kapelle:

Erbaut
zu Ehren des heiligsten
Herzen Jesu
Georg und Theresia Hellmeir
im Jahre
1920

Die Kapelle gehört zu den Baudenkmälern der Gemeinde Vierkirchen.
In der Denkmalliste ist sie mit folgendem Text aufgeführt:
"Hofkapelle südlich des Ortes, erbaut oder erneuert 1920".

Quellen:
01) Liste der Baudenkmäler in der Gemeinde Vierkirchen, Zugriff 2020
02) Digitales Archiv des Erzbistums München u. Freising
, Dokumente - Kontext: Bestand: BB001/3 Lokalia - 1642-2000 -          SignaturBB001/3, PfarrA7524 (Einweihung 1921)

3 Bilder: Hans Schertl

Kirchen und Kapellen im Dachauer Land - ein virtuelles Guckloch durch die verschlossene Kirchentür

2.4.2024


Kapellenweihe
Briefwechsel zwischen dem Giebinger Pfarrer und dem Ordinariat

Schreiben von Pfarrer Ebert vom 12.2.1921
Der Ökonom und Tierheilkundige Georg Hellmair hat mit vorbildlichem religiösen Eifer und im Gefühle der Dankesschuld gegen Gott, nicht minder geleitet von dem Bestreben, sowohl seinen Hausangehörigen, als auch den vielen in Vieherkrankungsfällen vertrauens-voll an ihn sich Wendenden, Gelegenheit zu religiöser Bethätigung zu geben, in seinem Garten mit großem persönlichen Kosten-aufwand seine dem Herzen Jesu geweihte Kapelle erstehen lassen.
Der mitfolgende Bauplan hat die Genehmigung der Regierung erhalten, der Bau wurde vorschriftsmäßig aufgeführt und steht vollendet da. Das Kapelleninnere mit einem Flächenraum von ca. 20 qm, hat eine nach behördlichem Gutachten würdig zu nennende Ausstattung bekommen. Einem Herzenswunsche des Bauherren nach Erlangung der kirchlichen Weihe für die Kapelle und für die beiden Glöcklein, sowie nach Verleihung eines Portatile und der Errichtung eines Kreuzweges willfahrend wendet sich der ehrerbietigst gehorsamst Unterfertigte an die Oberhirtliche Stelle mit der Bitte um die Erlaubnis zur Vornahme der Weihe der Kapelle, der beiden Glocken, des Kreuzweges und der bereits erlangten Vollmacht und unter Befürwortung, meinen auch unter Ablehnung einer eigentlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Abhaltung von hl. Messen, um gnädige Verleihung eines für genannte Kapelle bestimmten Portatile die Möglichkeit einer eventuellen Subdelegation ist nicht ausgeschlossen.
Ehrerbietigst gehorsamst Friedrich Ebert, Pfarrer


Antwortschreiben des Ordinariats vom 15.2.1921
Dem Herrn Pfarrer Friedrich Ebert wird der unterm 12.2. d.Jahres anher gestellten Bitte entsprechend die Vollmacht zur Benediction der dem Ökonom Hellmair von Kammerberg gehörigen Pläne auf Grund der vorgelegten Pläne erteilt. Zugleich wird er kommittiert, die beiden neuen Glöcklein zu benedizieren. Zur Errichtung des Kreuzweges wird der consens Ordinarii gegeben. Für Erlangung der Zelebration ist ein eigenes Gesuch einzureichen.
15.2.21
Taxa (=Gebühr) im Ganzen 15 M(ark).