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Pfarrvisitation in Bergkirchen 1560

Vorbemerkung:

Die Visitationsberichte enthalten neben den Feststellungen zu den theologischen Kenntnissen, der Amtsführung und dem Einkommen der Priester auch Bemerkungen zur Einhaltung des Zölibats. Dass damals die Pfarrer häufig Lebensgefährtinnen und Kinder hatten, wird heute teils schockiert, teils belustigt zur Kenntnis genommen. Doch man sollte für die damalige Zeit nicht die heutigen Maßstäbe anlegen. Zwar wurde das Zölibat 1139 für die gesamte kath.Kirche erlassen, doch bis zum 30jährigen Krieg war es jedenfalls bei uns üblich, dass die Pfarrer mit einer Frau zusammenlebten und Kinder hatten. Dies wurde vom Volk anerkannt und vom Bischof (der selbst Konkubinen hatte) toleriert. Erst durch die Reformation, die den evang.Priestern das Heiraten erlaubte, änderte sich die Einstellung.
Zudem war die Rechtslage vor 1563 so, dass der Pfarrer und seine Köchin miteinander eine "heimliche Ehe" schließen konnten, die kirchenrechtlich gültig war. Denn die Ehe ist ein Sakrament, das sich die Ehepartner selbst spenden. Damit war das Zusammenleben vor Gott gerechtfertigt. Erst das Konzil von Trient hob in einem Beschluss von 1563 die heimliche Eheschließung auf und ließ nur noch die vor einem Priester öffentlich geschlossene Ehe zu.


Visitationsbericht von 1560 im Diözesanarchiv München
Die linke Hälfte der Seiten wurde für Hinweise
(z.B. von Vorgesetzten) frei gelassen

Möglicherweise trug auch die radikale Klimaverschlechterung um 1560 dazu bei, die Unmoral der Pfarrer stärker zu verfolgen. Denn man glaubte, dass sie eine Strafe des beleidigten Gottes für das Übermaß an Sündhaftigkeit auf Erden sei. Als Hauptsünden wurden Hexerei, Blasphemie, sexuelle Ausschweifungen und eben auch das Priesterkonkubinat ausgemacht. Katastrophen aller Art wurden als Folge menschlicher Verfehlungen betrachtet. Wolfgang Behringer spricht von Sündenökonomie, weil damals versucht wurde, "die Strafen Gottes für die Sünden der Menschen in rechnerische Kalkulationen zu transformieren". Die katholischen wie evangelischen Theologen gingen von einem kollektiven Menschheits-Sündenkonto aus, d.h., dass Gott eine bestimmte Menge von Sünden tolerierte. Wurde das Konto aber überzogen, folgte die Strafe Gottes und sie traf nicht nur das Individuum, sondern die ganze Gesellschaft. Deshalb ging man in der 2.Hälfte des 16.Jh gegen jegliche Unmoral vor, verbot die Prostitution, das Fensterln und eben auch das Priesterkonkubinat.
Aber nicht die Bischöfe, sondern die bayerischen Herzöge (Albrecht V. u. Wilhelm V.) setzten sich für die Einhaltung des Zölibats ein und sorgten sich um die Erhaltung des rechten Glaubens. Die Visitation 1560 war noch voll der Sorge um den rechten Glauben. Das Zölibat wurde nur nebenbei überprüft. 25 Jahre später, bei der nur von den Herzögen durchgeführten Visitation von 1584, wurden die Priesterfrauen regelrecht gejagt.
Nach dem 1583 vom Papst erlassenen Mandat "Contra Clericos Concubinarios", waren die Landesherren befugt, nach den "Beischläferinnen" der Pfarrer zu fahnden und sie aus den Pfarrhäusern zu vertreiben.

Im Visitationsbericht von 1560 werden die Ergebnisse Pfarrüberprüfungen in drei Teilen dargestellt: nach der Befragung des Pfarrers, nach der des Kirchenpflegers und nach Augenscheinnahme der Visitatoren. Ich habe im Folgenden die Ergebnisse nach Themenbereichen zusammengefasst um Wiederholungen zu vermeiden und Ihnen eine bessere Übersicht zu geben.

Eine Aufstellung über die Größe der Pfarreien im Dachauer Land im Jahr 1560 finden Sie hier...

 

Bericht über die Visitation im Jahr 1560
- in heutigem Deutsch -
[in eckigen Klammern Originaltext-Auszüge]

Im Bericht über die Visitation der Pfarrei Bergkirchen heißt es, Pfarrer sei der von (Kreuz)Holzhausen gebürtige Wolfgang Westermayer. Er habe in München,Dachau und (Fürstenfeld)Pruck studiert und seine Primiz in Deutenhausen gefeiert. 15 Jahre sei er Pfarrer in Einsbach gewesen, bevor ihn vor 4 1/2 Jahren Kanzler Doktor Hund nach Bergkirchen holte. Der Pfarrer predige jeden Feiertag aus katholischen Büchern (u.a.Eckhio, Pomerio). Zwar seien in seinem Besitz auch lutherische Hefte und andere (protestantische) "verführerische Puecher" gefunden worden ["Haußpostill Lutheri, Postillam Prencii"]; doch habe Westermayer unter "höchsten Entschuldigungen" versichert, dass diese nicht ihm gehörten sondern von seinem Vorgänger beschafft worden seien. Die Bücher wurden von den Prüfern unter Verschluss genommen ["verpetschiert"].
Pfarrer Westermayer verkündige die richtige Lehre. Auch konnte er auf die Fragen nach den Glaubensgrundsätzen und Messzeremonien gute Antworten geben. Er glaube an die 7 Sakramente, die er auch verkündige (die Protestanten erkannten nur noch zwei Sakramente an). Die Jahrtage und sonstigen Gottesdienste würden alle auf gute katholische Weise versehen. Das Pfarrvolk, auch die Jungen, beichteten noch zweimal (jährlich). Er selbst beichte 4 oder 5 mal im Jahr.

Pfarrer Westermayer war nicht der offizielle Pfarrherr, sondern nur von diesem für die Seelsorge bestellt. Er musste deshalb ein Absenzgeld, einen Anteil an den Einnahmen entrichten. Er zahle den Absent nach Ingolstadt, berichtet er; wer ihn dort einnehme, sei ihm nicht klar (vielleicht wegen des Todes des Pfarrherrn Erhard Metzger im Jahr 1560). Zum Zölibat ergab die Befragung, dass die Köchin des Pfarrers vor 14 Tagen verstorben war. Mit ihr habe er 12 Kinder, von denen 5 noch lebten. Die Zahl der Communicanten, also der erwachsenen Gläubigen, betrage 400; alle seien katholisch, niemand sei (des lutherischen Glaubens) verdächtig. Dennoch heißt es, der Pfarrer klagt über seine Pfarrleut, sie dagegen nicht über ihn.

Die Zahl der Priester in Bergkirchen hatte sich nicht -wie in anderen Gegenden- wegen der Reformation verringert. Der Cooperator Georgius Vitus sei von Päsing (?) gebürtig, habe in Ingolstadt studiert, sei zu Freising geweiht worden und habe seine Primiz in Bergkirchen gefeiert. Auf Fragen nach den Sakramenten und der katholischen Lehre habe er "gar ungeschickt" geantwortet, auch sonst sei er "ain ungeschickhter ungelerter priester".

Die Kirche besitze 5 Altäre, 8 Messgewänder, vier Kelche mit mit Corporale (Altartuch unter dem Kelch), eine Monstranz, vier Messbücher, ein Liturgiebuch und ein fast zerrissenes Liedbuch, heißt es weiter. Vorhanden seien auch ein Sakramentshaus ["wol beschlossen und beleucht"] sowie ein Taufbecken aus Marmor. Das Tauföl werde in einem kleinen Krug aufbewahrt. Der Kirchenbau weise keine Mängel auf; lediglich der Grad der Ausmalung sei gering ["wenig gmäl in der kirchen"].
Am Kirchweihfest erhalte die Pfarrei von den Gläubigen eine Spende; ein ganzer Bauernhof zahle 24, ein Huber 12 Heller.
Der Pfarrhof wird als baufällig bezeichnet.


Quellen:
Anton Landersdorfer, Das Bistum Freising in der bayerischen Visitation des Jahres 1560, 1986

"Von der Geheimehe zum Kirchenaustritt", Münchner Kirchenzeitung vom 7.2.2021

 

Kirchen und Kapellen im Dachauer Land - ein virtuelles Guckloch durch die verschlossene Kirchentür

 

7.2.2021