Marterl
beim Past in Westerndorf
Zeitungsberichte über den Totschlag
recherchiert
von Hubert Eberl, Bergkirchen
Schwurgerichtsverhandlung
gegen Dienstknecht Karl Simmet von Neustift
Amperbote vom 5.10.1889
Teil 3
...
Äußerung Zeugnis, die er nach der Tat gegenüber seinen Freunden gemacht hat:
"ich habe mich allein auch nicht gefürchtet; hingelegt habe ich sie nobel schön,
wie sie es gebraucht haben; ich glaub, dass sie g`langt haben!" Diese Äußerung
widerlegt aber auch die Behauptung des Angeklagten, nicht zugeschlagen zu haben.
Zur Behandlung, für die ein Tag anberaumt gewesen, waren 16 Zeugen geladen.
Die sachverständigen, Dr. Schöner und Landgerichtsrat Dr. Müller, konstatierten,
dass die namhafte Zertrümmerung der Schädeldecke wahrscheinlich von einem Schlag
herrührte. Der schrecklich zu gerichtete Schädel lag dem Gerichtshof vor. Aufgrund
der Frontseite der Geschworenen bejahten Schuldfragen (bei Simmet wurden keine
mildernden Umstände, bei Hörmann und Kopf wurden dieselben gebilligt) beantragte
der Staatsanwalt Harburger: Simmet 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrenverlust;
Hörmann fünf Monate, Kopf vier Monate Gefängnis mit Anrechnung von je zwei Monaten
Untersuchungshaft. Urteil: Simmet 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrenverlust;
Hörmann und Kopf die drei Monate 15 Tage Gefängnis, welche Strafe durch die
erlittene Untersuchungshaft als verbüßt betrachtet wird.