Als sich die Praxis der Kindertaufe weitgehend durchsetzte und seit
dem 6. Jahrhundert das Taufrecht von den Bischofskirchen auch auf
die Pfarrkirchen überging, begann man mit der Errichtung erhöhter
Taufgefäße, die sich für die Kindertaufe als geeigneter
erwiesen.
Das Taufbecken ist im Mittelalter
im Allgemeinen ein großes rundes oder vieleckiges Gefäß
aus Holz, Metall oder Stein mit einem Deckel.
Ein Taufbecken ist nach can.
858 §1 CIC (Codex des Kanonischen Rechtes) für jede Pfarrkirche
vorgeschrieben, denn die Taufen sollen in den Pfarrkirchen und nur
in Ausnahmefällen in den Filialkirchen stattfinden can. 857
§2 CIC. Das Becken hat eine achteckige Form, weil die Zahl acht
und das Achteck als Symbol für Erneuerung, Wiedergeburt und
Herrschaft angesehen werden. Die Taufe wird auch als achter Schöpfungstag
bezeichnet.
Taufbecken und Deckel sind
mit taufsymbolischen Darstellungen, mit ornamentalem oder architektonischem
Zierrat geschmückt. Die Darstellung der Taufe Jesu am
Taufort in der Kirche als Vorbild für das Taufsakrament der
Kirche war vom Konzil von Trient (1545 bis 1563)vorgeschrieben.
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in Indersdorf-Klosterkirche
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in Röhrmoos
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