Segensgestus

Zu Anfangszeiten des Christentums segnete man durch Erhebung oder Auflegung der Hände. In unserer lateinischen Kirche hat sich um das Jahr 400 das Ausstrecken von Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger und das Zurückbiegen der beiden anderen Finger durchgesetzt. Papst Innocenz III. (1198-1216) schrieb diesen Segensgestus vor. Die drei gestreckten Finger weisen auf die Dreifaltigkeit, die beiden gebogenen Finger auf die beiden Naturen Christi (göttlich und menschlich) hin. In der Ostkirche berühren sich Ringfinger und Daumen, während die übrigen drei Finger ausgestreckt bleiben.



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