Investiturstreit
Streit im 11./12.Jh zwischen Kirche und Landesherrn um das Recht Bischöfe und Äbte einsetzen zu können. Die Kirche störte, dass der Landesherr dem geistlichen Würdenträger Ring und Stab überreichte, die Symbole seiner geistlichen Autorität. Außerdem ernannten die Landesherrn oft Nicht-Geistliche zu Bischöfen (Laieninvestitur); ihnen war die Loyalität der Bischöfe und Äbte meist wichtiger als deren moralische Integrität. Dies förderte die weit verbreitete Simonie, den Kauf und Verkauf von Kirchenämtern. Papst Gregor VII. (ehem. Mönch im Reformkloster Cluny) verbot 1075 ausdrücklich jede Laieninvestitur und erregte damit den Zorn des Königs Heinrich IV. Vom Papst gebannt, musste Heinrich IV. 1077 den berühmten Buß-Gang nach Canossa antreten. Das Wormser Konkordat aus dem Jahr 1122 zwischen Papst Calixtus II. und Kaiser Heinrich V. war ein Kompromiss: danach hatte die Kirche das Recht, den Bischof zu wählen und der Klerus führte die Investitur mit Ring und Stab durch; die Wahl fand jedoch in Gegenwart des Kaisers statt und dieser übertrug durch die Investitur mit dem Zepter die zum Bistum gehörenden Ländereien und Einkünfte.